Häufig gestellte Fragen
Wie viele Schüler*innen werden in die 7. Klasse aufgenommen?
In der Sekundarschule haben wir je nach Nachfrage und Kapazität zwei bis drei Klassen mit je 26 Schüler*innen, d.h. insgesamt nehmen wir bis zu 78 Schüler*innen in die Klassenstufe 7 auf.
Gibt es auch Platz für Schüler*innen, die nicht aus unserer Evangelischen Grundschule kommen?
Ja. Da manche unserer Grundschüler*innen auf das Gymnasium gehen, kommt auch ein Teil der Schüler*innen neu dazu.
Haben Schüler*innen der Grundschule ein automatisches Anrecht auf einen Platz in der Sekundarschule?
Nein, denn wir sind zwei Schulen unter einem Dach und keine Gemeinschaftsschule. Aber selbstverständlich nehmen wir unsere Grundschüler bevorzugt auf. (Schon allein, weil wir wissen, dass sie gute Voraussetzungen mitbringen und verstanden haben, worauf es uns ankommt.) Nur manchmal haben wir den Eindruck, dass einem Kind ein Neustart gut tun würde.
Wie hoch ist das Schulgeld?
Das Schulgeld richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und beträgt zwischen 30 und 312 Euro im Monat. Näheres erfahren Sie, wenn Sie sich die Tabellen im Sekretariat ansehen oder die Seite der Schulstiftung aufrufen.
Gibt es in Sonderfällen auch Schulgeldbefreiung?
Ja, selbstverständlich. Dazu setzen Sie sich bitte mit unserem Schulträger, der Schulstiftung, in Verbindung.
Hängen die Aufnahmechancen vom Einkommen der Eltern ab?
Nein! Wir erfahren nicht Ihr Einkommen und wollen das auch nicht.
Kann man sein Kind einfach anmelden?
Nein, man füllt einen Bogen zur Voranmeldung aus. Diesen erhalten Sie bei uns im Sekretariat. Sie können ihn aber auch von unserer Homepage herunterladen. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren ein unverbindliches Aufnahmegespräch mit Ihnen und Ihrem Kind. Dieses führen in der Regel die Mittelstufen-Koordinatorin oder der Schulleiter und ein/e Lehrer/in der Sekundarschule.
Was ist zum Aufnahmegespräch für die 7. Klasse mitzubringen?
Die Zeugnisse, die Förderprognose (2 Blätter), der Anmeldebogen sowie Hefte und Hefter aus der laufenden sechsten Klasse. Bevor wir den Schulplatz zugesagt haben, braucht der Anmeldebogen aber nicht ausgefüllt und abgegeben zu werden.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Aufnahme der Schüler?
Wir haben schon immer selbst entscheiden dürfen (und müssen), welche Schüler wir aufnehmen. Wir sind nicht verpflichtet „gerichtsfeste“ Kriterien zu formulieren, sondern sehen, ob diese Schülerin oder dieser Schüler mit seinen Eltern „zu uns passt“. Worauf wir achten:
- Das Interesse an unserem evangelischen Profil bzw. die Bereitschaft es mitzutragen
- Die Oberschulempfehlung (Wir nehmen gern gymnasialempfohlene Schüler auf, die ihr Abitur in sieben und nicht in sechs Jahren machen wollen)
- Der Notendurchschnitt
- Das Arbeits- und Sozialverhalten. Das ist uns sogar besonders wichtig. Denn einem Schüler mit Schwächen in bestimmten Lernbereichen kann geholfen werden, aber dazu ist eine gewisse Arbeitshaltung unerlässlich.
- Die Einschätzungen der Förderprognose
- Das Interesse und die Bereitschaft der Eltern sich einzubringen und ihre Verantwortung wahrzunehmen
- Und manchmal einfach der Eindruck, dass die Schülerin oder der Schüler eine Schule wie unsere braucht, um sich gut entwickeln zu können.
Welchen Notendurchschnitt braucht mein Kind um aufgenommen zu werden?
Wir haben keine festen Grenzen, obwohl gute Noten sicher ein Pluspunkt sind.
Müssen wir überhaupt in der Kirche bzw. evangelisch sein um aufgenommen zu werden?
Nein, obwohl wir dies begrüßen. Ob eine Familie evangelisch ist oder einer anderen christlichen Glaubensgemeinschaft angehört, spielt für uns keine Rolle.
Muss mein Kind getauft sein?
Nein.
Was ist für die endgültige Aufnahme erforderlich?
Wenn wir Ihnen nach dem Anmeldegespräch mitgeteilt haben, dass wir uns freuen würden, Ihr Kind in unsere 7. Klasse aufzunehmen, bestätigen Sie Ihr Interesse, indem Sie einen Schulvertrag abschließen. In diesem Moment benötigen wir den Anmeldebogen im Original, den Sie von der Grundschule erhalten haben und auf dem unsere Schule als Erstwunsch eingetragen ist.
Haben wir denn überhaupt realistische Chancen aufgenommen zu werden?
Ja, wir haben zwar immer mehr Anmeldungen als Plätze, aber so sehr überbucht sind wir nicht. Wie im einzelnen die Chancen stehen, hängt natürlich von den oben genannten Faktoren ab.
Haben wir denn, wenn wir von Ihrer Schule abgelehnt wurden, noch eine Chance woanders aufgenommen zu werden?
Ja, natürlich, denn dann können Sie eine andere Schule als Erstwunsch angeben. (An staatlichen Schulen haben Sie die vollen 2 Wochen gleichermaßen Zeit um sich anzumelden)
Hat es Sinn, die Evangelische Schule Spandau als Zweitschule anzugeben?
Das steht Ihnen natürlich frei, aber es ist sehr wenig wahrscheinlich, dass wir dann noch Plätze übrig haben.
Können Schüler*innen der Grundschule der Evangelischen Schule Spandau die Sekundarschule als Zweitwunsch angeben?
Auch das können Sie gerne tun, aber es ist uns nicht möglich, für alle unsere Grundschüler*innen einen Platz freizuhalten, der dann womöglich überhaupt nicht in Anspruch genommen werden wird. Aber fragen Sie im Notfall ruhig nach. Wir werden versuchen, ein paar wenige Plätze zu reservieren. Dafür ist aber eigentlich nicht die Angabe als Zweitwunsch wichtig.
Allgemeine Informationen
1. Wer ist Träger der Schule?
Die Schulstiftung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.
Die Stiftung ist aus dem kirchlichen Schulreferat hervorgegangen und wurde 2004 mit sieben Schulen gegründet. Im Jahr 2023 ist sie Trägerin von 33 Schulen und 17 Horten.
2. Was ist Grundlage der Trägerschaft kirchlicher Schulen?
Grundlage des Schulalltags ist das kirchliche Schulgesetz, das die demokratische Mitbestimmung aller Beteiligten am Schulalltag durch gewählte Schüler/innen-, Eltern- und Teamvertretungen regelt. Oberstes Entscheidungsgremium der Schule ist die Schulkonferenz.
3. Soll jedes Kind evangelisch sein? Ist Religionsunterricht verpflichtend?
Die Schule ist offen für alle Kinder unabhängig ihrer konfessionellen, religiösen, sozialen oder ethnischen Herkunft. Religion ist in unserer Schule ein verpflichtendes Fach.
4. Wann kann ich mein Kind anmelden?
Siehe unsere Seite „Anmeldung“.
7. Steht Kindern mit Integrationsbedarf eine ausgebildete Lehrkraft zur Verfügung?
Integration gehört zu den konzeptionellen Zielen der Schule. Derzeit erfolgt durch den Fördergeber für Schulen in freier Trägerschaft keine zusätzliche Förderung für Integration.
8. Wie lange dauert der Schultag? Wird Mittagessen angeboten?
Gibt es Hausaufgaben?
Die Grundschule ist eine verlässliche Halbtagsschule. Das Konzept der Schule sieht einen Unterrichtsbeginn um 8.00 Uhr, ein Unterrichtsende 13.35 Uhr vor. Danach gehen die Grundschüler je nach Bedarf und Vertrag in die Nachmittagsbetreuung. In einer ausreichend langen Mittagspause kann durch alle Grundschüler/innen ein gesundes Mittagessen in der Kantine eingenommen werden. Der größte Teil der Hausaufgaben /des Unterrichtstoffes wird im Schultag bearbeitet.
9. Welche Schulabschlüsse können erlangt werden? Welche Fremdsprachen werden angeboten?
Die Berufsbildungsreife (BBR), die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR), der Mittlere Schulabschluss (MSA) und die Allgemeine Hochschulreife (Abitur).
10. Werden persönliche Kontakte von Schüler*innen und Familien berücksichtigt?
Bei den Anmeldungen können diese Wünsche eingebracht werden. Wir bemühen uns, diese zu berücksichtigen.